Opferanwalt

RA Kai Hertweck ist Fachanwalt für Strafrecht und in erster Linie Strafverteidiger. Er vertritt zumeist Täter bzw. Personen, die vor einem Gericht wegen einer Straftat angeklagt sind.

 

Das Wissen und die Erfahrung aus der Strafverteidigung setzt RA Kai Hertweck aber auch in der Betreuung und Vertretung von Opfern einer Straftat in der Nebenklagen und im Adhäsionsverfahren (Schadenersatzverfahren innerhalb eines Strafverfahrens) ein.

Strafantrag und Strafanzeige

Als durch eine Straftat Be-troffener bin ich bei der Erstattung der Strafanzeige behilflich.

Manchmal ist auch erforder-lich einen Strafantrag zu stellen, denn manche Delikte (Hausfriedensbruch) werden nur auf Antrag verfolgt. Hier gilt eine Frist von 3 Monaten! Verstreicht die Frist, bleibt der Tatäer straffrei.

Nebenklage

Geschädigte bestimmter Straftaten oder dessen Hin-terbliebene können gem. §§ 395 - 402 Strafprozess-ordnung (StPO) im Straf- bzw. Sicherungsverfahren vor Gericht als sog. Neben-kläger auftreten. Sie sind dadurch nicht auf eine bloße Zeugenrolle reduziert, (...)

Adhäsions

Mit dem Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche An-sprüche, die aus einer Straf-tat erwachsen, statt in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren unmittelbar im Strafprozess geltend ge-macht werden. Voraussetz-ung ist, dass der Streitge-genstand noch nicht (...)