Strafverteidigung


RA Kai Hertweck ist als Strafverteidiger bundesweit in allen Deliktsbereichen und in allen Instanzen der Strafverteidigung tätig. Er verteidigt bundesweit Beschuldigte einer Straftat in allen Deliktsbereichen im Ermittlungsverfahren sowie bei Strafbefehl oder Anklag.

 

RA Kai Hertweck übernimmt auch Mandate als Pflichtverteidiger. Pflichtverteidigung ist für RA Kai Hertweck keine Strafverteidigung zweiter Klasse!


Wirtschaftsstrafrecht

Der Inhaber oder Entscheidungsträger eines Unternehmens bewegt sich in viel mehr Rechtsgebieten und sieht sich mehr gesetzlichen Vorschriften gegenüber, als er überblicken kann. Sobald Staatsan-waltschaft, Steuerfahndung oder Hauptzollamt auf den Plan treten, sollte sofort juristische Hilfe angefordert werden. Ermittler und Fahnder sind darauf geschult, die juristische Unkenntnis der Beschuldigten auszunutzen. Die besonnene und erfahrene Herangehensweise von RA Kai Hertweck wahrt dabei alle Rechte und Optionen, auch wenn die jeweilige Situation  auf den ersten Blick aussichtslos erscheint.

Wer im Fokus der Ermittlungen steht, sollte die Kontrolle des Verfahrens einem spezialisierten Rechtsanwalt, wie Kai Hertweck, überlassen. Er prüft die Vorwürfe aus Durchsuchungsbeschlüssen oder Haftbefehlen, leitet notwendige Sofortmaßnahmen ein und erarbeitet eine zielorientierte Verteidigungsstrategie. RA Kai Hertweck ist praktisches unternehmerisches Denken und Handeln vertraut, was er mit Kompetenz und Leidenschaft für das Recht seiner Mandanten in die Verteidigung  des Einzelfalls umsetzt.

  • Bestechung und Veruntreuung
  • Compliance-Verstöße
  • Straftaten nach dem Urheberrechtsgesetz, Patentrecht oder Datenschutzgesetz
  • Insolvenzdelikte, Bankrott und Subventionsbetrug
  • Veruntreuung und Nichtabführen von Versicherungsentgelten
  • Steuerstrafdelikte
  • Beschlagnahmen, Telefonüberwachungen, Haus- und Firmendurchsuchungen
  • Festnahmen und Vernehmungen

Kapitaltrafrecht

Der Begriff des Kapitalstrafrechts umfasst alle vorsätzlich begangenen Tötungsdelikte. Bei Mord droht ausnahmslos lebenslange Freiheitsstrafe. Dies kann durch das Gericht durch die Annahme der sogenannten Schwere der Schuld und die zunehmend häufiger erfolgende Anordnung der Sicherungsverwahrung noch verschärft werden.

Oft ist die Beurteilung eines Sachverhaltes als gefährliche Körperverletzung statt versuchten Mordes eine Frage engagierter und konsequenter Strafverteidigung; es kann dann sogar eine Bewährungsstrafe erreicht werden.

Dafür sind nicht nur hervorragende juristische Fachkenntnisse, sondern Erfahrung auch in den Hilfswissenschaften der Psychologie, Psychiatrie, Kriminalistik und Rechtsmedizin erforderlich.

Rechtsanwalt Kai Hertweck beherrschen nicht nur dieses Rechtsgebiet aufgrund seiner langjährigen Erfahrung sowie seiner stets aktuellen Fortbildung. Er versteht sich auch auf den Umgang mit den Medien, deren Einfluss auf ein solches Verfahren nicht zu unterschätzen ist.

 

  • Mord
  • Totschlag
  • Raub mit Todesfolge
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Fahrlässige Tötung
  • Brandstiftung mit Todesfolge

Allgemeines Strafrecht

Auch wenn ein Delikt "nur" dem Bereich des allgemeinen Strafrechts zugeordnet wird, so können sich für den Angeklagten im Falle einer Verurteilung doch weitreichende Folgen in seiner persönlichen Lebensplanung ergeben. Neben einer Inhaftierung drohen z.B. der Verlust des Führerscheins, des Waffenscheins, des Jagdscheins, einer Trainerlizenz, Verlust akademischer Titel, die Einleitung von beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren oder gar die Entfernung des Beamten aus dem aktiven oder passiven Dienst mit der Folge von Verlust der Besoldung oder seiner Pension.

Aus diesen Gründen setzt sich RA Kai Hertweck auch in Fällen des allgemeinsne strafrechts mit all seinem Wissen und seiner Erfahrung für seine Mandanten ein.

 

  • Körperverletzungsdelikte
  • Betrug, Diebstahl, Unterschlagung
  • Sachbeschädigung
  • Urkundsdelikte, Geld- und Wertzeichenfälschung
  • Raub- und Erpressungsdelikte
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Brandstiftung
  • Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten

Sexualstrafrecht

Sexualstrafverfahren gelten seit jeher als äußerst sensibel. Sie sind besonders öffentlichkeitswirksam und medienträchtig. Oft hängt die Verurteilung wegen einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Kindesmissbrauch von einer einzigen Zeugenaussage ab.

Die Beschuldigten werden von der Presse bereits frühzeitig als Täter abgestempelt. Selbst im Falle eines Freispruchs oder einer Verfahrenseinstellung besteht damit die Gefahr einer lebenslangen Brandmarkung als „Sexualstraftäter“. Auch kann das Strafverfahren der Verlust des Arbeitsplatzes sowie sämtlicher sozialer Kontakte die Folge sein. Dennoch sind falsche Verdächtigungen leider keine Ausnahme, insbesondere wenn Kinder in Sorgerechtstreitigkeiten instrumentalisiert werden, wenn Rache an einem Ex-Partner geübt oder ein Seitensprung legitimiert werden soll.

Wegen der geschilderten Gefahren ist schon im Anfangsstadium eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens der Beistand eines erfahrenen Strafverteidigers erforderlich. Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung und einer stets aktuellen Fortbildung beherrscht RA Kai Hertweck nicht nur dieses Strafrchtsgebiet, sondern auch den im Bereich der Sexualdelikte nicht zu unterschätzenden Umgang mit den Medien, um die bereits aus der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens resultierenden Nachteile für den Beschuldigten so gering wie möglich zu halten.

 

  • sexueller Missbrauch (von Schutzbefohlenen, Kindern)
  • sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
  • Kinder- und Jugendpornografie
  • Exhibitionistische Handlungen