Sie haben eine Anklageschrift zugestellt bekommen und sind nun unsicher?
Welche Strafe droht mir?
Muss ich mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen?
Ist Bewährung möglich oder komme ich ins Gefängnis?
Welche Verfahrenskosten kommen auf mich zu?
Brauche ich einen Strafverteidiger und was kostet mich mein Verteidiger?
Oder Besteht die Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger beigeordnet zu bekommen?
Ich beantworte Ihre drängendsten Fragen in einem kostenlosen Erstgespräch! Vereinbaren Sie mit mir - RA Kai Hertweck - einen ersten Besprechungstermin über mein Kontaktfürmular.
In diesem Termin werde ich Sie individuell über Ihre Situation aufklären und Ihnen mögliche Lösungen für Ihr Problem aufzeigen. Selbstverständlich kläre ich Sie in diesem Erstgespräch auch über ein mögliches Honorar der Strafverteidigung in Ihrem Fall ausführlich auf. Ob Sie den Gang vor Gericht dann alleine oder lieber mit mir, einem erfahrenen Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht, gehen, entscheiden Sie nach diesem Erstgespräch.