Spätestens, wenn Sie von den Ermittlungsbehörden, meist der Polizei, eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, wissen Sie, dass gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Sie dürfen nun nicht den Kopf verlieren und vorschnell gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben zur Sache machen! Dies gilt auch und vielleicht erst recht für den Fall, dass Sie unschuldig sind.
Zu jedem Ermittlungsverfahren gibt es eine Ermittlungsakte. In dieser sind Beweismittel und Zeugenaussagen zusammengetragen. Meist wird der oder die Beschuldigte zuletzt vernommen, um so die Angaben mit anderen Aussagen und Beweisen abgleichen und Nachfragen stellen zu können. Jeder Strafverteidiger wird Ihnen daher die goldene Regel nennen:
Reden ist Blech, Schweigen ist Gold!
Machen Sie ohne Kenntnis des Inhalts der Ermittlungsakzte keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zur Sache! Jedes Wort, jede Stellungnahme, ja sogar jede Gefühlsäußerung wird von den Ermittlungsbehörden in Vernehmungsprotokollen oder Eindrucksvermerken schriftlich niedergelegt und so zum Bestandteil der Ermittlungsakte. Alles wird von den Ermittlern gedeutet und hinterfragt werden. Und wollen Sie darauf wetten, dass alles zu Ihrem Vorteil ausgelegt werden wird?
Ich empfehle Ihnen dringend, sobald Sie Kenntnis über ein gegen Sie geführtes Ermittlungs-verfahren erhalten, sich umgehend mit mir, Fachanwalt für Strafrecht, in Verbindung zu setzen. Gerne können Sie mit mir kurzfristig einen Termin vereinbaren, um die Angelegenheit zunächst unverbindlich und kostenfrei vorzubesprechen.
Sollten Sie mich mit Ihrer Vertretung beauftragen, so werde ich zunächt Akteneinsicht beantragen. Die Ermittlungsbehörden übersenden dann die auch dem Gericht vorzulegende Ermitt-lungsakte im Original. Anschließend werde ich Ihnen eine Kopie der Ermittlungsakte zur Einsicht und Bearbeitung zukommen lassen. In einem weiteren Besprechungstermin werde ich mit Ihnen dann die Akte inhaltlich besprechen und Sie beraten, wie die Angelegenheit weiter bearbeitet werden sollte, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen.
Nur nach erfolgter Akteneinsicht können die nächsten Schritte der Verteidigung geplant werden. Alles Andere ist ein Blindflug durch die Fallstricke des Strafverfahrens in der Hoffnung sich darin nicht zu verhederrn und möglichtst glimpflich davonzukommen.