In strafrechtlichen Notfällen wie zum Beispiel
erreichen Sie mich unter meiner Mobilfunknummer
24-h Strafverteidiger-Notruf
0176 / 444 21 4 51
Bitte rufen Sie nicht mit unterdrückter Telefonnummer an! Sollte ich z.B. in einer Verhandlung sein, darf ich nicht telefonieren.
Ich werde Sie aber umgehend zurückrufen! Das geht aber nur, wenn ich Ihre Mobilfunknummer kenne!
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Fragen, die keinen strafrechtlichen Bezug haben, nicht über meine Notrufnummer beantworten und bearbeiten kann. Für diese Fragen vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit RA Hertweck unter 0176 / 444 21 4 51.