Die Tätigkeit eines Strafrechtlers gliedert sich im Wesentlichen in drei Tätigkeitsfelder:
Der wohl zahlenmäßig größte Aufgabenbereich eines Strafverteidigers ist die Vertretung von Beschuldigten in Strafverfahren und die Betreuung von Verurteilten in der Strafvollstreckung. RA Kai Hertweck ist als Strafverteidiger bundesweit in allen Deliktsbereichen tätig.
Mit zunehmender Ausweitung der Opferrechte (Nebenklage, Adhäsionsverfahren) im Strafverfaheren übernehmen Strafverteidiger häufiger die Aufgabe des Opfervertreters in der Nebenklage oder in Adhäs-ionsverfahren (Zivilverfahren innerhgalb eines Strafprozess).
Zunehmend gewinnt auch die präventive Beratung von Privatpersonen, vor allem aber von Unternehmen Bedeutung. Hierbei geht es nicht nur um Compliance, sondern vor allem um die strafrechtliche Beratung im Bereich Insolvenz, Unternehmensstrafrecht und Mitarbeiterdelikte.